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Zusammen gegen Corona

Aktualisiert: 12. Apr. 2020

Die Corona-Krise schränkt bis auf weiteres das gesellschaftliche und somit auch das farbenstudentische Miteinander ein. Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, ein Kontaktverbot zu erlassen. Diese Maßnahme sollen helfen, die Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus einzudämmen.


Deutschland, einig Vaterland: Kontaktverbot, Ausgangsbeschränkung oder ortsspezifisches Betretungsverbot? Die Regelungen von Maßnahmen gegen die Verbreitung von SARS-CoV-2 ist in Deutschland Ländersache, was es wieder kompliziert macht, denn die Regeln sind unterschiedlich.


In Hessen gilt seit dem 23.03.2020 für mindestens 2 Wochen ein Kontaktverbot. Das Kontaktverbot sieht ein Verbot von Ansammlungen von mehr als zwei Personen für ganz Deutschland vor. Ausgenommen sind Familien sowie in einem Haushalt lebende Personen. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen können sanktioniert werden.


Konkrete Informationen und Antworten (von offizieller Seite) werden auf einer Sonderseite des Bundesministeriums für Gesundheit bereitgestellt: https://www.zusammengegencorona.de/

Bleibt gesund!


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